Erklärung zur Barrierefreiheit
Freiwillige Erklärung in Anlehnung an § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) · Stand: 6. September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter dieser Adresse veröffentlichte Website zu heusoft Menu einschließlich aller Unterseiten. Sie stellt die Software vor und richtet sich an Einrichtungen und Träger; ein Vertragsschluss oder eine Bestellung ist über diese Website nicht möglich.
Für das Kundenportal, in dem Einrichtungen und Familien tatsächlich arbeiten, gilt eine eigene Erklärung. Sie ist dort im Fußbereich verlinkt und beschreibt den dortigen Prüfstand.
heusoft ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen und damit keine öffentliche Stelle im Sinne des § 12 BGG. Wir veröffentlichen diese Erklärung freiwillig, weil die Einrichtungen, die mit heusoft Menu arbeiten, überwiegend selbst an Barrierefreiheit gebunden sind und wir uns an denselben Maßstäben messen lassen wollen.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der zugrunde liegenden Norm EN 301 549 teilweise vereinbar. Die unter Punkt 3 aufgeführten Einschränkungen bestehen.
Als Maßstab dienten die Erfolgskriterien der WCAG in den Fassungen 2.1 und 2.2 bis einschließlich Konformitätsstufe AA. Grundlage ist ausschließlich eine eigene Prüfung, deren Umfang unter Punkt 4 beschrieben ist. Eine vollständige Vereinbarkeit ist damit nicht nachgewiesen und wird hier nicht behauptet.
Diese Erklärung beschreibt den Prüfstand zum genannten Datum. Sie ist eine freiwillige Selbstauskunft, keine Zusicherung einer Eigenschaft und begründet keine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Ansprüche.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Wechsel des Farbschemas ohne JavaScript
Ist JavaScript im Browser deaktiviert, lässt sich das Farbschema auf dieser Website nicht von Hand umschalten; die Schaltfläche dafür wird dann ausgeblendet. Alternative: Die Website übernimmt in diesem Fall die Einstellung Ihres Betriebssystems oder Ihres Browsers. Beide Farbschemata sind gleichwertig gestaltet und geprüft. Sämtliche Inhalte, die Navigation, die aufklappbaren Antworten und das Kontaktformular bleiben ohne JavaScript vollständig nutzbar.
Nicht geprüfte Bereiche
Die Prüfung war eine Selbstbewertung. Ein externer BITV-Test durch eine unabhängige Prüfstelle und ein systematischer Test mit Screenreadern durch Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderung haben nicht stattgefunden. Weitere Barrieren, die sich erst im praktischen Einsatz oder in einer Prüfung durch Dritte zeigen, sind deshalb nicht auszuschließen. Für Hinweise darauf gibt es die Rückmeldemöglichkeit unter Punkt 5.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 6. September 2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung aller Seiten dieser Website.
Verwendete Verfahren:
- rechnerische Prüfung der Farbkombinationen der Gestaltung gegen die Schwellen 4,5:1 für Text und 3:1 für Bedienelemente, in hellem und dunklem Farbschema
- manuelle Bedienung ausschließlich über die Tastatur, einschließlich Sprungmarke, Navigation, Menü und Kontaktformular
- Prüfung der Seitenstruktur: Überschriftenfolge, Beschriftung der Formularfelder, Fehlermeldungen und Benennung der Bedienelemente
- Prüfung der Nutzbarkeit bei deaktiviertem JavaScript
- Prüfung der Umbruchfähigkeit bei 320 Pixeln Breite und der Verträglichkeit vergrößerter Textabstände
- Prüfung des Verhaltens bei reduzierter Bewegung und im Kontrastmodus des Betriebssystems
Der beschriebene Prüfstand bezieht sich auf das genannte Datum. Spätere Änderungen an der Website sind darin nicht berücksichtigt.
5. Barriere melden — Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Benötigen Sie eine Information in einer für Sie zugänglichen Form? Dann melden Sie sich bitte bei uns — Ihre Rückmeldung hilft uns unmittelbar weiter.
Henning HeusserRichterkamp 5
27389 Lauenbrück
Telefon: +49 (0) 162 6261026
E-Mail: info@heusoft.com
Wir bemühen uns, Rückmeldungen zügig zu beantworten. Stellen Sie uns bitte kurz dar, um welche Seite es geht und welche Hürde Ihnen begegnet ist. Lässt sich eine Barriere nicht kurzfristig beseitigen, suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einem anderen Weg, Ihnen die betroffenen Informationen zugänglich zu machen — etwa telefonisch oder per E-Mail.
6. Durchsetzungsverfahren
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG ist für Konflikte mit öffentlichen Stellen des Bundes zuständig und kann in unserem Fall nicht angerufen werden. Sollten wir Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend beantworten, wenden Sie sich bitte erneut direkt an uns — wir nehmen jede Meldung ernst und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.
7. Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache
Erläuterungen zu dieser Website in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache stellen wir derzeit nicht bereit. Wenn Sie Informationen über heusoft Menu in einer dieser Formen benötigen, sprechen Sie uns über die Kontaktdaten unter Punkt 5 an. Wir erklären Ihnen unser Angebot gerne persönlich in einfacher Sprache.